Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Auswertung eines hochgeladenen Elektrokardiogramms (EKG) durch die e-heart AG
Präambel
- Die e-heart AG, Bischofsweg 106, 01099 Dresden (im Folgenden "e-heart") ist ein Unternehmen, das sich auf die Erhebung, Speicherung, Auswertung und das Management von medizinischen Daten und Biosignalen aus implantierten Devices und tragbaren Geräten (z.B. Smartwatches, EKG-Patches und Langzeit-EKG-Rekorder) (im Folgenden zusammen "Wearables") spezialisiert hat.
- Der Auftraggeber/die Auftraggeberin (im Folgenden "Auftraggeber") ist Nutzer eines Wearables, welches Elektrokardiogramme (im Folgenden "EKG") aufzeichnen kann, und möchte ein EKG durch e-heart auswerten lassen.
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der e-heart (im Folgenden "AGB") finden Anwendung auf die Auswertung von EKGs aus Wearables, die von dem Auftraggeber hochgeladen werden und gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2. Vertragsgegenstand
- Gegenstand des zwischen e-heart und dem Auftraggeber geschlossenen Dienstleistungsvertrages ist die Sichtung und Auswertung eines von dem Auftraggeber hochgeladenen EKGs für Informationszwecke des Auftraggebers (im Folgenden "Auswertung"). Bei Auswertung eines weiteren EKGs ist ein neuer Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien abzuschließen.
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Auswertung keine medizinische Behandlung darstellt, sondern lediglich eine Bildauswertung zur Information des Auftraggebers ist. e-heart stellt keine ärztliche Diagnose und überwacht auch nicht kontinuierlich den Herzrhythmus aus dem Wearable des Auftraggebers. Jedes auszuwertende EKG muss vom Auftraggeber aktiv hochgeladen werden. Dem Auftraggeber ist zudem bekannt, dass die angebotene Auswertung keine ärztliche Behandlung ersetzt.
- e -heart weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Herzbeschwerden dringend ein Arzt zu konsultieren ist.
3. Vertragsschluss
- Alle Angebote der e-heart zur Auswertung von EKGs sind freibleibend und unverbindlich.
-
Für eine Beauftragung der e-heart zur Auswertung
hat der Auftraggeber
- die erforderlichen persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Alter, Geschlecht, gültige E-Mail-Adresse, Anschrift und die Zahlungsart) anzugeben;
- sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung zu erklären;
- die auszuwertende EKG-Datei (pdf-Format) auszuwählen;
- der sofortigen Ausführung der Auswertung zuzustimmen und zu bestätigen, dass er weiß, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch e-heart verliert und
- sämtliche Informationen und Erklärungen hochzuladen. Mit Abschluss des sich dem vorstehenden Prozess anschließenden Zahlungsvorganges hat der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zur Auswertung (im Folgenden "Auftrag") zu den in diesen AGB fixierten Bedingungen an e-heart abgegeben.
- Der Eingang des Auftrages wird unverzüglich durch eine E-Mail von e-heart bestätigt. Die Versendung der Empfangsbestätigung stellt die Annahme des Auftrags dar.
4. Vertragspflichten Auftraggeber
- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben des Auftrags.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die EKG-Datei nicht von Schadsoftware (z.B. Computervirus, Computerwurm, Trojaner oder Spyware) befallen ist.
- Der Auftraggeber hat die nach Ziffer 6 dieser AGB vereinbarte Vergütung zu zahlen.
5. Vertragspflichten e-heart
- Die Auswertung beginnt mit Angebotsannahme durch e-heart und erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen (Montag bis Freitag) nach Angebotsannahme.
- Die Auswertung wird durch e-heart entsprechend dem Stand der Technik und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften erbracht und anschließend per E-Mail an den Auftraggeber versendet.
- e-heart ist berechtigt, Subunternehmer auf eigene Kosten zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zu beauftragen. Die Beauftragung von Subunternehmern entbindet e-heart jedoch nicht von den vertraglichen Pflichten.
6. Vergütung
Für die Auswertung erhält e-heart vom Auftraggeber die auf der Website von e-heart dargelegte Vergütung. Dieser Preis versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Laufzeit
Der Dienstleistungsvertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Erfüllung der beiderseitigen Leistungspflichten.
8. Haftung
- e-heart, ihre Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstige Erfüllungsgehilfen haften – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Bei der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet e-heart jedoch nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9. Höhere Gewalt
- Sollte e-heart durch höhere Gewalt, insbesondere durch Krieg, Terror, Arbeitskämpfe bei e-heart oder den von e-heart beauftragten Subunternehmern, Naturkatastrophen, Seuchen, Pandemien und Epidemien, Beschädigung der Kommunikationsanlagen oder der Computerhardware oder -software, durch Anordnungen der öffentlichen Hand oder durch sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in der Macht von e-heart (oder von e-heart beauftragten Subunternehmern) liegen bzw. mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden können („höhere Gewalt“), an der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gehindert sein, so ruht die betreffende Verpflichtung bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind. Dies gilt selbst dann, wenn sich e-heart in Verzug befinden sollte.
- In solchen Fällen höherer Gewalt kann der Auftraggeber keine Entschädigung von e-heart beanspruchen. e-heart wird in diesen Fällen mit allen angemessenen Mitteln dafür sorgen, dass sie ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag sobald wie möglich wieder nachkommen kann.
10. Widerruf
- Sofern der Auftraggeber nicht wirksam auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat, steht ihm als Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts wird auf die Widerrufsbelehrung im Anhang verwiesen.
- Das Widerrufsrecht erlischt, wenn e-heart die Dienstleistung vollständig erbracht hat. Hierauf wurde der Auftraggeber gesondert hingewiesen.